vfdb - Richtlinie 12/09-01 Merkblatt, Rahmen – Prüfungsordnung Brandschutzbeauftragte
zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
In den Unternehmen und Einrichtungen sind die Vorteile, die die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden. Es werden Personen benötigt, die die Belange des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherern und Planern vertreten.
Die „Richtlinie zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" soll helfen, eine bundeseinheitliche Ausbildung für diesen Personenkreis umzusetzen. Dabei ist diese Richtlinie als Minimalaufwand für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu verstehen. Aufgrund der nur eingeschränkt vorhandenen Vorgaben zur Qualifikation der Brandschutzbeauftragten bleibt es jedem Unternehmen überlassen, ob es Ausbildungswege belegt, die nur dem Minimalbedarf entsprechen, oder welche mit Lehrinhalten, die zusätzlich die speziellen Anforderungen der Industrie erfüllen. Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten muss sich in die Sicherheitsorganisation des Betriebes einfügen. Bei der Bestellung und der Wahrnehmung der Aufgaben sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Bei der Erarbeitung dieser Richtlinie waren außer den vfdb-Referaten 12 und 9 der Werkfeuerwehrverband
Deutschland, die Sachversicherer und der Verein der Brandschutzbeauftragen in Deutschland beteiligt. In der Richtlinie wird als Kurzform jeweils die maskuline Form eines Namens gewählt. Diese
Richtlinie wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Vorstand der vfdb verabschiedet. Der Verwender der Richtlinie muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität
der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.
Die Richtlinie kann im Bestellshop über den VdS-Verlag bezogen werden!